§ 1
Die Wählergemeinschaft „Freie Wählerstimme Heidberg-Melverode“ ist eine Vereinigung von Bürgern und Bürgerinnen der Stadt
Braunschweig, insbesondere der Stadtteile Heidberg und Melverode, die bereit sind, das öffentliche Leben im Dienste des Allgemeinwohls, insbesondere des Grundgesetzes mit zu
gestalten.
Der Zweck der Gemeinschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme an Wahlen mit eigenen Wahlvorschlägen auf Kommunalebene bei der politischen
Willensbildung mitzuwirken.
§ 2
Die freie Wählergemeinschaft „Freie Wählerstimme Heidberg-Melverode“ hat ihren Sitz in Braunschweig-Heidberg.
§ 3
Mitglied der Wählergemeinschaft können alle Einwohner der Stadt Braunschweig werden, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit
haben.
Der Eintritt ist schriftlich beim Vorsitzenden zu erklären.
Über Ausnahmen bezüglich des Wohnortes, des Alters und der Staatsangehörigkeit entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
§ 4
Die Mitgliedschaft endet:
- Durch Tod.
- Durch schriftliche Austrittserklärung. Diese hat beim Vorsitzenden zu erfolgen.
- Durch Ausschluss. Dieser erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
§ 5
Die Mitgliederzahl der Wählergemeinschaft muss mindestens 5 Personen betragen.
§ 6
Die Organe der Wählergemeinschaft sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
§ 7
Die Mitgliederversammlung ist zuständig:
- für die Beschlussfassung
- für alle die Wählergemeinschaft berührende Angelegenheien von grundsätzlicher Bedeutung,
insbesondere die Richtlinien örtlicher Kommnalpolitik und die Aufstellung von Wahlkandidaten,
- für die Entgegennahme der Jahresberichte und die Entlastung des Vorstandes,
- für die Wahl des Vorstandes,
- für die Beschlussfassung über
- Satzungsangelegenheiten und/oder
- Satzungsänderungen und
- für die Auflösung der Wählergemeinschaft.
Mitgliederversammlungen werden durch den Vorsitzenden einberufen. Dieser ist zur Einberufung verpflichtet, falls mindestens 10 Mitglieder der Wählergemeinschaft
eine Mitgliederversammlung schriftlich bei ihm beantragen. Sie hat dann innerhalb 2 Wochen statt zu finden.
Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom
Schriftführer zu unterzeichnen. Wahlen und Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. (Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt). Auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes hat eine
geheime Abstimmung zu erfolgen.
§ 8
Der Vorstand besteht aus:
- der /dem Vorsitzenden
- der/dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden
- der/dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Vorstand im Sinne des §26 BGB ist die/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreter. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt.
§ 9
Die Wählergemeinschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, sofern mindestens die Hälfte
der eingetragenen Mitglieder anwesend ist und allen Mitgliedern ein entsprechender Antrag mindestens drei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt wird. Dieses Verfahren gilt sinngemäß auch für
Satzungsänderungen.
Braunschweig, den 18.07.2006
Jutta Jacobs
Vorsitzende(r)
Christian Kotschy
1. Stellvertreter(in)
Andreas Michaelis
2. Stellvertreter(in)
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